Sporteingangsprüfung
Um den Zugang zum Studium des Faches Sport / Sportwissenschaft zu erlangen, müssen Sie die Sporteingangsprüfung bestehen. Damit Sie an der Sporteingangsprüfung 2025 teilnehmen können, müssen Sie sich in der Zeit vom 15. März 2025 bis 15. Mai 2025 über das Online Portal der Sportwissenschaft der Universität Konstanz anmelden. Es gelten für die Sporteingangsprüfung 2025 folgende Regelungen:
Termine und Fristen
Prüfungstermin Sporteingangsprüfung: 23. Mai 2025
Nachprüfungstermin Sporteingangsprüfung: 01. Juli 2025
Anmeldezeitraum für die Sporteingangsprüfung: 15. März 2025 – 15. Mai 2025
Link zum Anmeldeportal Sporteingangsprüfung: https://sporteingangspruefung.net//konstanz/
Anerkennung externer Sporteingangsprüfungen: 1. Juli 2025
Anmeldung und Gebühren
Wenn Sie an der Sporteingangsprüfung teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte zwischen dem 15. März und dem 15. Mai im Anmeldeportal für die Sporteingangsprüfung:
Onlineanmeldung Sporteingangsprüfung (ab dem 15.03. bis 15.05.)
Für die Sporteingangsprüfung (Anmeldung, Teilnahme, verwaltungstechnische Abwicklung) werden an der Universität Konstanz Gebühren in Höhe von 40,- € erhoben. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen externer Universitäten wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben. Die Gebühren werden durch die Universität im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr ist nicht möglich.
Anerkennung externer Prüfungsleistungen
Eine komplette Anerkennung der Prüfungsleistungen von Universitäten und Hochschulen außerhalb Baden-Württembergs findet nur für folgende Universitäten statt:
Universität Bochum, Universität Halle-Wittenberg und Sporthochschule Köln
Zu Anerkennung von bereits nachgewiesenen Prüfungsleistungen dieser Universitäten ist eine Registrierung in unserem Anmeldeportal Sporteingangsprüfung bis zum 01.07. notwendig. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € an.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche externe Sporteignungsprüfung (Bochum, Halle-Wittenberg, Köln) muss bis zum 1. Juli hochgeladen sein.
Die Sporteingangsprüfungen anderer Universitäten des Landes Baden-Württemberg werden uneingeschränkt anerkannt. Ein Hochladen der Bescheinigung im Anmeldeportal Sporteingangsprüfung ist nicht notwendig. Erst wenn Sie sich für einen sportwissenschaftlichen Studiengang (B.Sc. Sportwissenschaft oder Lehramt Sport) an der Universität Konstanz bewerben, laden Sie diese Bescheinigung im Bewerbungsportal der Universität Konstanz hoch.
Prüfungen pädagogischer Hochschulen werden nicht anerkannt.
Leistungsanforderungen
Die genauen Leistungsanforderungen finden Sie im Infoheft im blauen Kasten.
Videos zur Prüfung im Gerätturnen finden Sie unter diesem Link.
Teilbefreiung von Abiturleistungen
Folgende Besonderheiten sind zu beachten
Bei Teilbefreiungen für das Abitur gilt:
Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen für das Bestehen der SEP in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt mindestens sechs von sieben Anforderungen erfolgreich bestanden werden. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.
Die Abiturleistungen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen Abitur 2024 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2024 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.